Präventions- & Schutzkozept

der Häfler Musikkapellen & -Vereine

Liebe Eltern & Gäste der MKF-Ausbildung,

 

die Häfler Kapellen haben aufgrund des "§ 72 a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen" eine Vereinbarung mit dem Landratsamt Bodenseekreis abgeschlossen, die auf die Grundlage des Beschlusses des Kreistags des Bodenseekreises vom 28. Juli 2015 aufsetzt.

 

Durch diese Vereinbarung werden die Häfler Musikkapellen & -Vereine
(die MKF ab September 2017 und zukünftig) die Abfrage
des "erweiterten Führungszeugnisses" sowie das gemeinsam erarbeitete
"Präventions- und Schutzkonzept"
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung einführen.

 

Wir möchten damit klar zeigen, dass und das Wohl unserer Musikschüler am Herzen liegt und wir eindeutig klarstellen das wir dieses strikt schützen werden.

 

Wir freuen uns Ihnen auch in Zukunft eine fundierte und nun auch abgesicherte
Ausbildung bei uns im Verein bieten zu können.

 

Viele musikalische Grüße
Stefan Dezelak
2.Vorsitzender MKF a.D.

 

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